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   BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B   

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BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B (https://dejure.org/2009,50830)
BSG, Entscheidung vom 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B (https://dejure.org/2009,50830)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - B 12 R 8/09 B (https://dejure.org/2009,50830)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Auszug aus BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B
    Eine Stellungnahme ist daher von vorneherein verzichtbar, wenn sie zur weiteren Aufklärung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch relevanten Sachverhalts nicht erforderlich ist (vgl BFH, Beschluss vom 14.8.2007, XI S 13/07, BFH/NV 2007, 2139).

    Erst recht erstreckt sich die Verpflichtung des abgelehnten Richters nicht auch darauf, sich mit seinem früheren Verhalten auseinanderzusetzen und dieses nachträglich zu rechtfertigen (vgl exemplarisch BVerwG, Beschluss vom 23.10.2007, 9 A 50/07, 9 VR 19/07, 9 VR 21/07, NVwZ-RR 2008, 140 und BFH, Beschluss vom 14.8.2007, XI S 13/07, BFH/NV 2007, 2139 sowie die dort zitierte Rechtsprechung).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem vom Kläger angeführten Beschluss vom 8.6.1993 (1 BvR 878/90, NJW 1993, 2229) inhaltlich keine weitergehenden Anforderungen gestellt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass die vorliegende dienstliche Äußerung des Richters den Beteiligten auch dann zu eröffnen ist, wenn der Richter selbst Umstände angezeigt hat, die seine Ablehnung rechtfertigen könnten.
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B
    Erst recht erstreckt sich die Verpflichtung des abgelehnten Richters nicht auch darauf, sich mit seinem früheren Verhalten auseinanderzusetzen und dieses nachträglich zu rechtfertigen (vgl exemplarisch BVerwG, Beschluss vom 23.10.2007, 9 A 50/07, 9 VR 19/07, 9 VR 21/07, NVwZ-RR 2008, 140 und BFH, Beschluss vom 14.8.2007, XI S 13/07, BFH/NV 2007, 2139 sowie die dort zitierte Rechtsprechung).
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Auszug aus BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B
    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler des angefochtenen Urteils iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (vgl BSG, Beschluss vom 5.8.2003, B 3 P 8/03 B, SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 7 mwN).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Auszug aus BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B
    Der betroffene Richter hat damit im Ablehnungsverfahren lediglich die Stellung einer Auskunftsperson vergleichbar einem Zeugen (vgl OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2008, 2 W 127/08, JMBl NW 2009, 89).
  • BSG, 09.01.2008 - B 12 KR 24/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B
    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt lediglich, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl BSG, aaO, RdNr 9 mwN) oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl insgesamt Beschluss des Senats vom 9.1.2008, B 12 KR 24/07 B, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2014 - L 2/12 R 122/12

    Akute Behandlungsbedürftigkeit; Anoxerie; Bulimie; Erstattung; Fachklinik;

    Eine entsprechende Stellungnahme des bzw. der abgelehnten Richter ist von vornherein entbehrlich, wenn sie zur weiteren Aufklärung des für die Beurteilung der Zulässigkeit und ggfs. Begründetheit des Ablehnungsgesuchs relevanten Sachverhalts nicht erforderlich ist (BSG, B.v. 18. Juni 2009 - B 12 R 8/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2011 - L 2 SF 1/11
    Dabei war der Senat nicht gehalten, zunächst eine dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters einzuholen, da eine solche entbehrlich ist (vgl. dazu BSG, B. v. 18. Juni 2009 - B 12 R 8/09 B -), wenn sie - wie im vorliegenden Fall - zur weiteren Aufklärung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch relevanten Sachverhalts nicht erforderlich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2010 - L 2 SF 1/10
    Dabei war der Senat nicht gehalten, zunächst eine dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters einzuholen, da eine solche entbehrlich ist (vgl. dazu BSG, B.v. 18. Juni 2009 - B 12 R 8/09 B -), wenn sie - wie im vorliegenden Fall - zur weiteren Aufklärung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch relevanten Sachverhalts nicht erforderlich ist.
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